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Ablauf

Im ersten Schritt vereinbaren wir gemeinsam einen Termin für ein Erstgespräch. Dies geschieht bei der Psychotherapie persönlich, im Coaching oder in der Beratung kann dieses persönlich in meiner Praxis sowie auch telefonisch / per Videotelefonie stattfinden. In diesem Gespräch haben Sie die Gelegenheit, mir Ihre Situation und Ihr Anliegen zu erläutern und die für Sie wichtigen Fragen zu klären. Sollten Sie sich anschließend für die Aufnahme in meiner Praxis entscheiden, kann diese in der Regel kurz darauf beginnen. Im Anschluss an die Probatorik („Probesitzungen") findet die Therapie statt.

Online Therapien sind möglich und besonders während der Covid- Pandemie anzuraten.

 

Eine Kurzzeittherapie dauert bis zu 25 Stunden, eine Langzeittherapie umfasst in der Regel 60 Stunden (und kann ggfs. weiter verlängert werden).

Kosten

Die Kostenübernahme für psychotherapeutische Leistungen hängt von der Art der bestehenden Krankenversicherung ab. Die Honorierung richtet sich nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Diese kann hier eingesehen werden.

Privat versicherte Patientinnen und Patienten

Bei Privatpatienten und Beihilfeberechtigten übernimmt der Versicherungsträger meistens die vollen Kosten und eine Therapieaufnahme ist idR problemlos möglich. Der Umfang der erstattungsfähigen Leistungen sowie die Antragsformalitäten hängen dabei von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag ab. Da es unterschiedliche Bedingungen für die Kostenübernahme bei Psychotherapien gibt, empfehle ich Ihnen, sich vor Aufnahme einer Psychotherapie über die konkreten vertraglichen Bedingungen Ihres Versicherungsanbieters zu informieren. 

Selbstzahlende Patientinnen und Patienten

Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, die Kosten für eine Psychotherapie selbst zu tragen. Dabei sind keinerlei weitere Formalitäten zu erfüllen. In diesem Fall muss Ihre Versicherung keine Nachricht von Ihrer Psychotherapie erhalten. Dies kann in bestimmten Situationen sinnvoll sein, sprechen Sie mich gerne an. Das Honorar richtet sich nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP). Bei Coaching und psychologischer Beratung sprechen Sie mich bitte darauf an.

Gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten

Die Kassenzulassungen für psychologische Psychotherapeuten sind trotz der ambulanten Versorgungsengpässe in Berlin stark begrenzt. Gesetzlich Versicherte können darum in meiner Privatpraxis nach Prüfung über das Kostenerstattungsverfahren behandelt werden. Als Patient/in haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf Ihre zeitnahe Behandlung. Nach § 13 Absatz 3 SGB V sind Krankenkassen dazu verpflichtet für die Kosten der Behandlung ihrer Versicherten aufzukommen, wenn hierfür eine Indikation und Notwendigkeit besteht.

Für eine Kostenübernahme im Kostenerstattungsverfahren muss ein Antrag an Ihre Krankenkasse gestellt werden. Über die Möglichkeiten der Kostenerstattung in Ihrem individuellen Fall und über die genaue Vorgehensweise berate ich Sie gerne im Rahmen eines Erstgesprächs.

Hier finden Sie Informationsbroschüren zum Thema Kostenerstattung.

Es besteht ein Selektivvertrag mit der Bahn-BKK. Wenn Sie dort versichert sind funktioniert die Abrechnung problemlos.

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